Dienstvertragsrecht
Geschäftsführer und Vorstände sind keine Arbeitnehmer, für sie gilt nicht das Arbeitsrecht, sondern das Dienstvertragsrecht .
Wir beraten Unternehmen wie auch Geschäftsführer bei allen Fragen, die in Zusammenhang mit
- der Vertragsgestaltung
- den gegenseitigen Rechten und Pflichten
- der Vertragsbeendigung
entstehen.