
Dr. jur. Michael Meyer
„Sie müssen so lange weiter darüber nachdenken, bis alles ganz einfach wird.“ (Ferdinand von Schirach, Strafe)
Kurz zu mir: 1959 bin ich in Berlin geboren. Nach dem Jura-Studium in Frankfurt am Main und dem Referendariat in Darmstadt wurde ich 1988 als Rechtsanwalt zugelassen. 1989 habe ich an der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt am Main mit einer strafrechtlichen Arbeit zum Dr. jur. promoviert. Seit 1994 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht, 2006 habe ich beim DAA eine Ausbildung zum Mediator und 2012 eine Fortbildung zum Wirtschaftsmediator absolviert.
Ich bin ausnahmslos im Bereich des Arbeitsrechts, und zwar vorwiegend für kommunale Arbeitgeber tätig. Zu meinen Mandanten zählen insbesondere Krankenhäuser, Nahverkehrsbetriebe, Versorgungsbetriebe, Städte, Gemeinden und Landkreise. Schwerpunkte meiner Arbeit sind Arbeitszeitrecht, Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Tarif- und Arbeitskampfrecht. Darüber hinaus vertrete ich Arbeitgeber im Arbeitsstrafrecht, vorwiegend im Zusammenhang mit Arbeitszeitverstößen.
Ich arbeite unter anderem mit der renommierten und führenden deutschen Arbeitszeitberatung Herrmann Kutscher Leydecker Woodruff aus Berlin zusammen. So unterstütze ich durch Referententätigkeit im Rahmen ihrer (offenen) arbeitszeitrechtlichen Veranstaltungen. Darüber hinaus konzipieren wir bei Bedarf gemeinsame Inhouse-Schulungen und/oder Beratungsangebote – immer dann, wenn es sowohl um arbeitszeitrechtliche aus auch arbeitszeitsystematische Themen geht.
Zudem veröffentliche ich regelmäßig in verschiedenen Fachzeitschriften, z.B. der RdA, der NZA, der NZA-RR, dem BB und gehöre zum Autorenstamm der öAT.
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