Arbeitsstrafrecht
Jeder, der in Unternehmen Verantwortung trägt und für Unternehmen handelt, ist strafrechtlichen Risiken ausgesetzt. Unternehmer, Manager und Führungskräfte müssen sich dagegen zur Wehr setzen, und zwar oftmals vor unterschiedlichen Institutionen und Gerichten. Vielen fristlosen oder ordentlichen verhaltensbedingten Kündigungen oder Abberufungen liegen gleichzeitig strafrechtlich relevante Vorwürfe zu Grunde. Die Rede ist beispielsweise von Betrug, Untreue, Korruption, Insolvenzdelikten, Geldwäsche, Computer- und Internetkriminalität, Geheimnisverrat oder Steuerdelikten.
Der hier tätige anwaltliche Beistand muss die jeweiligen Interdependenzen erkennen und berücksichtigen. Das beginnt bereits bei den Befragungen im Rahmen von unternehmensinternen Ermittlungen (sog. Internal Investigations) und gewinnt an Bedeutung bei der Anhörung zu einer Verdachtskündigung. Regelmäßig würde kein Strafrechtler ohne vorherige Akteneinsicht agieren, im Arbeitsrecht aber kann eine rasche Stellungnahme zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Nachteile unbedingt notwendig sein.
Zum Arbeitsstrafrecht zählen aber beispielsweise auch sozialversicherungsrechtliche Verstöße wie Beitragsvorenthaltung, illegale Arbeitnehmerüberlassung oder -übersendung, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gegen das Arbeitsschutzgesetz (z.B. die Arbeitsstättenverordnung oder die Baustellenverordnung), Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane oder gegen den Arbeitnehmerdatenschutz.
Unsere Kanzlei ist als eine von Wenigen auf diese Sachverhalte spezialisiert und vertritt Unternehmen und Einzelpersonen bundesweit auf dem Gebiet des Strafrechts im Arbeits- und Dienstverhältnis