NZA 2011, 5 Prozesstaktische Erwägungen bei Vollmachtsproblemen
Michael Meyer und Martin J. Reufels: Prozesstaktische Erwägungen bei Vollmachtsproblemen
Die Stellvertretung beim Ausspruch von Kündigungen bereitet nach Beobachtung der Autoren in der Praxis wegen § 4 KSchG und § 174 BGB Schwierigkeiten. Die dreiwöchige Klagefrist beginnt mit Zugang der vom bevollmächtigten Stellvertreter abgegebenen Erklärung. Handelt ein Vertreter ohne Vertretungsmacht, läuft die Klagefrist erst mit Zugang der Genehmigung. Hat ein Scheinarbeitgeber gekündigt, ist § 4 S. 1 KSchG nicht anwendbar. Diese drei Fallkonstellationen ließen sich in der praktischen Rechtsanwendung schwer voneinander unterscheiden. Obwohl das BAG zuletzt 2009 zu solchen Problemen Stellung bezogen und für etwas mehr Klarheit gesorgt habe, verblieben nach wie vor offene Fragen, die die Autoren diskutieren (aus Redaktion FD-ArbR, Aufsatzüberblick, FD-ArbR 2011, 314110).