NZA 2011, 1249 Der Freistellungsvertrag
Michael Meyer: Der Freistellungsvertrag
Die „Freistellung“ ist in nahezu allen Fällen nichts anderes als ein Vertragsangebot des Arbeitgebers, das der Arbeitnehmer annehmen, aber genauso gut auch ablehnen und verhandeln kann. Die vielfach beklagten Unklarheiten und Unsicherheiten sind durch Vertragsauslegung gem. §§ 133, 157 BGB zu klären, wobei das BAG gut nachvollziehbare Auslegungskriterien vorgibt, die es auch seiner aktuellen, vorliegend besprochenen Entscheidung vom 17.05.2011 (9 AZR 189/10, NZA 2011,1032) zu Grunde legt (aus Redaktion FD-ArbR Aufsatzüberblick FD-ArbR 2011, 325874).