2021: Verbesserte Absicherung bei Erwerbsminderung
Die Zurechnungszeit wurde 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und 8 Monate angehoben. Für die Rentenzugänge 2020 wird sie in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2031 schrittweise bis auf 67 Jahre verlängert. Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2021 endet die Zurechnungszeit mit 65 Jahren und zehn Monaten.
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