2021: Steuern bei Home-Office
Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von fünf Euro als Werbungskosten geltend machen – max. für 120 Tage pro Jahr und damit i.H.v. bis zu 600,- Euro. Das gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht bzw. die üblichen Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen. Dies sieht das Jahressteuergesetz 2020 vor.
Zu beachten ist, dass für Homeoffice-Tage die – je nach Entfernung zum Arbeitsort ggf. höhere – Pendlerpauschale entfällt. Zudem gehören die Aufwendungen für das Homeoffice zu den Werbungskosten, für die die Werbungskostenpauschale von 1.000,- Euro pro Jahr gilt. Daher werden nur die Beschäftigten steuerlich entlastet, deren Werbungskosten inklusive der Homeoffice-Pauschale über 1.000,- Euro liegen.
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