2021: Steuerliche Begünstigungen
Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben bis Ende 2021 steuerfrei.
Nach § 129 BetrVG n.F. können Sitzungen des Betriebsrats und anderer betriebsverfassungsrechtlicher Organe einschließlich der Einigungsstellen und Betriebsversammlungen auf digitalem Wege, also per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden. Diese ursprünglich bis zum 31.12.2020 befristete Regelung hat der Gesetzgeber bis zum 30.6.2021 verlängert.
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