2021: Gesetzliche Unfallversicherung
Zum 1.1.2021 treten folgende Änderungen im Berufskrankheitenrecht in Kraft:
Wegfall des Unterlassungszwangs (Aufgabe der schädigenden Tätigkeit) bei den davon betroffenen neun Berufskrankheiten verbunden mit einer Ausdehnung der Mitwirkungspflichten bei Präventionsmaßnahmen.
Rechtliche Verankerung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten.
Einheitliche gesetzliche Regelung zur Anerkennung von Bestandsfällen bei neuen Berufs-krankheiten.
Rechtliche Verankerung und Ausbau von bestehenden Instrumenten zur Beweiserleichterung wie Arbeitsplatz- und Gefährdungskataster.
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