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2021: Erstatt­ung der Sozial­ver­sicher­ungs­bei­träge

Die Sozialversicherungsbeiträge werden bis zum 30.6.2021 vollständig erstattet. Anschließend erfolgt eine hälftige Erstattung längstens bis zum 31.12.2021 für alle Betriebe, die bis zum 30.6.2021 mit Kurzarbeit begonnen haben. Die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge kann in diesen Fällen durch Qualifizierung während der Kurzarbeit bis zum 31.12.2021 auf 100 % erhöht werden.

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