2021: Erleichterte Voraussetzungen für Kurzarbeit
Nach der „Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung“ werden die Sonderregelungen über den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld für alle Betriebe, die bis zum 31.3.2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben, bis zum 31.12.2021 verlängert. Danach gilt:
- Es müssen statt mindestens ein Drittel nur mindestens 10 % der Belegschaft eines Betriebs von einem Entgeltausfall betroffen sein und
- es müssen keine negativen Arbeitszeitsalden aufgebaut werden.
Auch die Möglichkeit, Leiharbeitnehmer in Kurzarbeit zu schicken, wird für Verleihbetriebe, die bis zum 31.3.2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben, bis zum 31.12.2021 verlängert.
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