2021: Erhöhung des Kurzarbeitergelds und Verlängerung der Bezugsdauer
Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70 bzw. 77 % ab dem vierten Monat und auf 80 bzw. 87 % ab dem siebten Monat) hat der Gesetzgeber bis zum 31.12.2021 verlängert. Diese Regelung gilt für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.3.2021 entstanden ist. Ebenfalls verlängert worden bis zum 31.12.2021 sind die befristeten Hinzuverdienstregelungen, wonach Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt.
Des Weiteren sieht die „Zweite Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld“ vor, dass die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld für Betriebe, die bis zum 31.12.2020 mit Kurzarbeit begonnen haben, auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2021 verlängert wird.
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