2021: Ausgleichsabgabe
Zum 1.1.2021 erhöht sich die Ausgleichsabgabe, die Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätze leisten müssen, wenn sie nicht 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Die Erhöhung wirkt allerdings erst in Jahr 2022, da diese für unbesetzte Arbeitsplätze im Jahr 2021 entrichtet wird. Für die Ausgleichsabgabe, die im Jahr 2021 für das Jahr 2020 zu entrichten ist, gelten noch die alten Sätze. Im Einzelnen gilt:
- Beträgt die Erfüllungsquote 3 bis unter 5 %, steigt die monatliche Ausgleichsabgabe von 125 auf 140 Euro.
- Beträgt die Erfüllungsquote 2 bis unter 3 %, steigt die monatliche Ausgleichsabgabe von 220 auf 145 Euro.
- Beträgt die Erfüllungsquote 0 bis unter 2 %, steigt die monatliche Ausgleichsabgabe von 320 auf 360 Euro.
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