Compliance
Compliance ist ursprünglich ein Begriff aus der praktischen Medizin. Dort steht er für die Therapietreue eines Patienten. Damit gemeint ist, dass ein Patient die vom Arzt verschriebenen Medikamente streng nach ärztlicher Vorgabe einnimmt.
Der gesetzliche Vertreter (Vorstand, Geschäftsführer) ist im Rahmen seiner Generalverantwortung und Allzuständigkeit grundsätzlich für alle rechtlichen Konstellationen, die im Zusammenhang mit seinem Unternehmen (ent)stehen, zuständig. Er ist der oberste Schutz- und Überwachungsgarant des ihm anvertrauten Unternehmens. Dies gilt nicht nur für Fragen des Vertrags-, Gesellschafts-, Arbeits-, Haftungs-, Verwaltungs- und Steuerrechts, sondern ebenfalls für solche des Strafrechts.
Unternehmen sind einem zunehmend anwachsenden Pflichtenprogramm unterworfen, das in seiner Gesamtheit von den Betroffenen nur noch schwer überschaubar ist. Hinzu kommt, dass dort, wo viele Menschen zusammenarbeiten, der Eintritt von Schadensfällen niemals gänzlich ausgeschlossen werden kann, auch wenn das Unternehmen grundsätzlich im Einklang mit den Gesetzen geführt wird.
Deshalb gilt es, den Eintritt von Schadensfällen bestmöglich zu unterbinden und sich gegen das Restrisiko auf geeignete Weise zu wappnen. Dies geschieht durch die Einführung spezieller, unternehmensinterner Risikomanagement-Systeme, mit deren Hilfe menschlichem Fehlverhalten aktiv und möglichst präventiv begegnet wird, die aber auch Strategien zur Schadensbegrenzung bereithalten, wenn die Prävention versagt.
Dafür ist zunächst eine Bestandsaufnahme erforderlich, d.h. es muss eine Prüfung der Unternehmensstruktur stattfinden, die Risikobereiche aufdeckt. Das sogenannte Whistleblowing, also die Installation von Meldeeinrichtungen ist ein Mittel der Bestandsaufnahme und zugleich der zukunftsbezogenen Kriminalitätsbekämpfung.
Nach der Bestandsaufnahme wird ein Compliance-Programm eingeführt. Dabei kann man auf (zahlreiche) Vorgaben zurückgreifen, muss das Rad also nicht neu erfinden.
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