HONORARE ARBEITSRECHT
Der Streitwertkatalog Arbeitsrecht in der Fassung vom 9. Februar 2018 soll eine möglichst einheitliche Wertrechtsprechung in Deutschland gewährleisten. Anhand der Werte werden die gesetzlichen Gebühren ermittelt. Bei einem Streitwert von 9.000 € beispielsweise beträgt eine Verfahrensgebühr rund 660 €, eine Terminsgebühr rund 610 € und eine Einigungsgebühr 507 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Insgesamt belaufen sich die Kosten also auf 2.135,46 €.
Eine Hilfestellung bei der Berechnung bietet Ihnen der DeutscherAnwaltVerein mit seinem Prozesskostenrechner. Bitte beachten Sie, dass im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren 1. Instanz die gegnerischen Anwaltskosten von Ihnen nicht zu tragen sind, gleichgültig, wie das Verfahren verläuft. Das bedeutet allerdings auch umgekehrt, dass Ihnen die eigenen Anwaltskosten nicht ersetzt werden, wenn Sie den Prozess gewinnen (§ 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG).
Eine andere Frage lautet, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Das hängt von Ihren persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Ein Antragsformular finden Sie hier auf den Seiten der Justiz.
Arbeitgebermandate werden regelmäßig nicht auf Streitwertbasis, sondern nach Zeitaufwand (Stunden- bzw. Tagessätzen) oder ausnahmsweise auf Basis eines Pauschalhonorars berechnet. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls.
STREITWERTKATALOG
- I. URTEILSVERFAHREN
- II. BESCHLUSSVERFAHREN