Familienrecht
Unser erklärtes Ziel ist es, für Sie eine zielorientierte und nervenschonende Lösung zu erarbeiten.
Womöglich kann es schon sinnvoll sein, bereits vor Eheschließung oder während einer intakten Ehe über einen Ehevertrag nachzudenken. Insbesondere viele (Familien-) Unternehmer machen das, um Klarheit zu schaffen und sich und ihre Familie vor möglicherweise existenzgefährdenden Auseinandersetzungen zu schützen.
Sollte eine Trennung oder Scheidung bevorstehen, ist der Abschluss einer Trennungs- und/oder Scheidungsvereinbarung dringend anzuraten, da eine solche Vereinbarung, bestenfalls sämtliche Folgesachen, wie
- Kindesunterhalt,
- Ehegattenunterhalt,
- Zugewinn/Güterrecht,
- Versorgungsausgleich,
- Sorge- und Umgangsrecht,
- Ehewohnung und Hausrat
abschließend regelt.
Wir suchen für Sie in jeder Situation nicht nur eine effiziente Lösung, sondern begleiten Sie selbstverständlich auch bei der Umsetzung.
Sollten Sie bereits einen Ehe- oder Scheidungsfolgenvertrag abgeschlossen haben, kann Ihre veränderte Lebenssituation einen erneuten Vertrags-Check erforderlich machen.
Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, vertreten wir Sie selbstverständlich auch in allen familienrechtlichen und damit im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten vor den Familiengerichten in erster und zweiter Instanz. Dazu gehören neben der Klärung des Ehegatten- und Kindesunterhalts auch das Güterrecht mit Auseinandersetzung der Güter, der Versorgungsausgleich, das Sorge- und Umgangsrecht von ehelichen und nichtehelichen Kindern sowie die Ehewohnung und der Hausrat.
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