Private Trunkenheitsfahrt kann Kraftfahrer Arbeitsplatz kosten
Ein Arbeitgeber darf einem bei ihm beschäftigten Kraftfahrer kündigen, wenn dieser bei einer privaten Autofahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,36 Promille ertappt wird und deshalb seine Fahrerlaubnis verliert. Dies hat am 01.07.2011 das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden (Az.: 10 Sa 245/11, becklink 1016500).