Mediation im Arbeitsrecht
Im Arbeitsalltag müssen Menschen oft unfreiwillig und entgegen persönlicher Einstellungen miteinander auskommen.
Unterschiedliche Wahrnehmungen und Erwartungen sind völlig normal, Konflikte also unvermeidlich. Sie gehören sozusagen „als notwendiges soziales Phänomen zum Unternehmensalltag“.
Konflikte bei den Mitarbeitern verursachen Ängste und können zu einer destruktiven Arbeitsatmosphäre führen. Eine Erhöhung des Krankenstandes, innere Kündigungen, die Zerstörung persönlicher Beziehungen und mehr oder weniger lange Verfahren vor den Arbeitsgerichten sind die Folge.
Mitarbeiter wenden durchschnittlich 12% der Arbeitszeit dafür auf, Konflikte am Arbeitsplatz auszutragen. Manager verbrauchen rund 15% ihrer Zeit mit der Behandlung von Streitigkeiten im Unternehmen. Führungskräfte in kleineren Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter) sind sogar an knapp 20% ihres Arbeitstages mit der Bewältigung von Konflikten beschäftigt (siehe Moll – Münchener Anwaltshandbuch Arbeitsrecht, 2. Auflage 2009 § 78 Mediation und Konfliktmanagement in der Arbeitswelt von Dendorfer/Ponschab Rn. 2, 3).
Die Konsequenzen sind offenkundig:
- beim Arbeitnehmer steht der Arbeitsplatz auf dem Spiel,
- der Arbeitgeber verliert u.U. eingearbeitete und erfahrene Mitarbeiter,
- ganz abgesehen von den Kosten der A>useinandersetzungen.
Ständige Streitigkeiten im Unternehmen führen zu einem schlechtem Arbeitsklima, das sich nicht nur individuell, sondern selbstverständlich auch im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Arbeit auswirkt und den betriebsverfassungsrechtlichen Grundsatz einer vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) ad absurdum führen kann.
Gerade in der Arbeitswelt ist es notwendig, Konflikte so früh wie möglich zu erkennen und so schnell wie möglich zu bearbeiten sowie zu lösen.
Rechtsanwalt Dr. Meyer ist bereits seit 2006 Mediator.