Kündigung
Eine Kündigung – gleich ob personen-, verhaltens-, oder betriebsbedingt – löst für den betroffenen Arbeitnehmer qualifizierten Beratungsbedarf aus.
Wenden Sie sich nach Erhalt einer Kündigung unbedingt umgehend an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, und zwar nach Möglichkeit noch am selben Tag. Nur dann stolpern Sie nicht über teilweise rein formale Fallstricke und können Ihre Rechtsschutzmöglichkeiten optimal nutzen.
Eine Kündigung kann ggf. bereits von Ihnen zurück- gewiesen werden, wenn auf Arbeitgeberseite „der falsche“ unterschrieben hat. Frist hierfür: 3 bis 5 Tage.
Innerhalb von nur 3 Tagen muss die Agentur für Arbeit informiert werden, damit kein Sperrschaden eintritt.
Ausnahme: Ihre Kündigungsfrist ist länger als 3 Monate. Spätestens 3 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist muss die Agentur für Arbeit aber informiert sein.
Wollen Sie sich gegen eine Kündigung wehren, müssen Sie spätestens innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben. Danach geht in aller Regel nichts mehr, die Kündigung hat Bestand.
Eine gute Fachkanzlei für Arbeitsrecht wird Ihnen auch aus diesen Gründen umgehend mit Rat zur Verfügung stehen und kurzfristig einen persönlichen Termin ermöglichen.