Kündigung wegen privater Nutzung des Diensthandys im Urlaub
Wer mit seinem Diensthandy im Urlaub ausgiebig privat telefoniert, muss selbst bei langjähriger Anstellung mit einer fristlosen Kündigung rechnen. So hat das LAG Hessen (Urteil vom 25.07.2011, Az.: 17 Sa 153/11, BeckRS 2011, 78088) in zweiter Instanz entschieden und die Klage eines Hubwagenfahrers gegen die Lufthansa-Service-Gesellschaft (LSG) abgewiesen. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Frankfurt noch die fehlende Abmahnung moniert und die Kündigung deshalb für unwirksam gehalten Der Mitarbeiter war mehr als 25 Jahre bei der LSG tätig und hatte im Urlaub mit seinem Diensthandy 113 Privatgespräche für über 500 Euro geführt. Er gab an, versehentlich die dienstliche statt die private Pin-Nummer eingegeben zu haben.