Kündigung nach vorheriger Abmahnung wegen des gleichen Fehlverhaltens unwirksam
Die Kündigung einer Justizangestellten durch das Land Brandenburg wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses ist unwirksam. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28.04.2011 hat das Verhalten der Arbeitnehmerin das beklagte Land zwar indem es eine strafbare Verletzung des Dienstgeheimnisses lediglich abmahnte. Neue Tatsachen, die die Kündigungen stützen könnten, hätten nicht vorgelegen (Az.: 25 Sa 2684/10, becklink 1012628).