Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion, die von einem Pharmaunternehmen während der Probezeit ausgesprochen wurde, für wirksam gehalten. Zudem wies es auch die Klage auf Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ab (Urteil vom 13.01.2012, Az.: 6 Sa 2159/11, nicht rechtskräftig).