Kleine dynamische Bezugnahmeklausel
Auslegung des Arbeitsvertrags (DLH), § 305 I BGB
1.
Der arbeitsvertragliche Verweis auf die „jeweils gültigen Tarifverträge der Deutschen Lufthansa (DLH)“ stellt eine so genannte kleine dynamische Bezugnahme dar.
2.
Mit der Bezugnahme wollten die Arbeitsvertragsparteien das nach dem jeweiligen Geltungsbereich einschlägige Vergütungssystem innerhalb des DLH-Konzerns (hier: für das Bodenpersonal) zur Anwendung bringen und die Vergütungsentwicklung nachvollziehen.
3.
Zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Anwendung eines neuen Vergütungssystems.
LAG Köln, Urt. v. 31. 8. 2011 − 9 Sa 511/11 (Vorinstanz: ArbG Köln, Teilurt. v. 7. 12. 2010 – 13 Ca 11656/09), NZA-RR 2012, 195