Keine Anwendung der 1%-Regelung
Keine Anwendung der 1%-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
1.
Die Anwendung der 1%-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat (Anschluss an BFHE 229, 228 = BStBl II 2010, 848 = NJW 2010, 2751). Denn der Ansatz eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils rechtfertigt sich nur insoweit, als der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gestattet, den Dienstwagen privat zu nutzen.
2.
Allein die Gestattung der Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet noch keine Überlassung zur privaten Nutzung i. S. des § 8 II 2 EStG.
BFH, Urt. v. 6. 10. 2011 − VI R 56/10 (Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urt. v. 11. 3. 2010 – 1 K 351/07)
§§ 8 II 2 u. 3, 6 I Nr. 4 S. 2, 19 I 1 Nr. 1, 8 II 1 EStG