Kein fristloser Rauswurf bei Drohung mit Krankschreibung
Die Drohung eines Mitarbeiters, er werde sich krankschreiben lassen, rechtfertigt nicht immer eine fristlose Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 16.12.2010 entschieden. Wenn der Mitarbeiter tatsächlich krank sei, aber dennoch zur Arbeit erscheine, dürfe er im Streit durchaus ankündigen, er werde einen Arzt aufsuchen und sich krankschreiben lassen, heißt es in der jetzt bekannt gewordenen Entscheidung (Az.: 10 Sa 308/10, BeckRS 2011, 70443).