Frage nach Schwerbehinderung
Frage nach Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis ist zulässig (BAG, Urt. v. 16. 2. 2012, 6 AZR 553/10)
Jedenfalls sobald das Arbeitsverhältnis 6 Monate besteht und damit der Sonderkündigungsschutz für behinderte Menschen eintritt, ist die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung zulässig. Das gilt insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen. Beantwortet der Schwerbehinderte die Frage nicht wahrheitsgemäß, kann er sich im Kündigungsschutzprozess nicht auf seine Schwerbehinderteneigenschaft berufen.