Erledigungsklausel
LAG Rheinland-Pfalz: Auslegung von Gesamterledigungsklauseln), Urteil vom 23.02.2012 – 2 Sa 635/11, BeckRS 2012, 68206
Gesamterledigungsklauseln sind im Regelfall dahin auszulegen, dass sie Betriebsrentenansprüche nicht erfassen. Die große Bedeutung von Versorgungsansprüchen erfordert eine unmissverständliche Erklärung; ein Verzicht muss eindeutig und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden. (Leitsatz des Gerichts