BAG: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei erfolgsabhängiger Vergütung
Die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld bestimmt sich nach dem von der Arbeitnehmerin im Berechnungszeitraum verdienten Arbeitsentgelt.
Für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld kommt es auf den durchschnittlichen Verdienst im Berechnungszeitraum an. Die in Abrechnungen ausgewiesenen Beträge bestimmen die Höhe des Zuschusses nur dann, wenn sie den Wert der Arbeitsleistung im Berechnungszeitraum widerspiegeln. Ein Provisionsanspruch ist zu berücksichtigen, wenn er im Berechnungszeitraum entstanden ist. Erfolgsabhängige Entgelte aufgrund einer Zielvereinbarung sind im Berechnungszeitraum anteilig zu berücksichtigen.
BAG, Urteil vom 14.12.2011 – 5 AZR 439/10, BeckRS 2012, 67454
§§ 14 I, 11 I MuSchG; § 200 RVO ; § 628 II BGB