BAG: Arbeitszeitkonto – Kürzung von Zeitguthaben
Das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber nur mit Minusstunden verrechnen, wenn ihm die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegende Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) die Möglichkeit dazu eröffnet
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. März 2012 – 5 AZR 676/11 -).