Anfechtung eines Prozessvergleichs
BAG, Urteil vom 12.5.2010, NZA 2010, 1250
Das Urteil des BAG vom 12.5.2010 NZA 2010, 1250 mutet kurios an. Bereits unmittelbar zu Beginn der Verhandlung sei dem an seinem Arbeitsplatz gelegenen und deswegen vergleichsunwilligen Kläger vom Vorsitzenden erklärt worden: „Passen Sie auf, was Sie sagen; es wird sonst alles gegen Sie verwendet”. Als der Kläger dann in seiner Not einen 6stelligen Abfindungsbetrag nannte, um sich nicht weiterhin den Vergleichswünschen zu widersetzen, habe der Vorsitzende entgegnet: „Wer bis zuletzt hofft, stirbt mit einem Lächeln” und sei dazu übergegangen, ihm geringe Erfolgsaussichten seiner Klage wie folgt vor Augen zu führen: „Wenn Sie dem nicht zustimmen, dann kriegen Sie sonst nur 10 oder 20 Tausend Euro”, „Sie haben keine Chance, höchstens 20%, Sie müssen das machen!”. Seine weiterhin ablehnende Haltung gegenüber einem Vergleich habe der Vorsitzende mit den Worten kommentiert: „Sie spielen hier Vabanque”; „Was Sie machen, ist unverantwortlich im Hinblick auf Ihre familiäre Situation” und: „Hören Sie mir auf mit Mobbing, davon will ich nichts hören, da kommt nichts bei raus!”. In unverhohlen aggressiver Art habe der Vorsitzende dann geäußert: „Seien sie vernünftig. Sonst müssen wir Sie zum Vergleich prügeln”, auf seine weitere Verweigerung eines Vergleichsschlusses ohne Widerrufsmöglichkeit erklärt: „Ich reiße Ihnen sonst den Kopf ab” und schließlich: „Sie werden sonst an die Wand gestellt und erschossen” sowie – nach einem „Blick in die Runde” –: „Manche muss man eben zu ihrem Glück zwingen”. Danach habe der Kläger endgültig den Eindruck gewonnen, der Vorsitzende sei bereit, sich über jedes Recht hinwegzusetzen. Durch die weiteren Reaktionen des Vorsitzenden wie „Dann wechseln Sie eben die Stadt”; „Dann müssen Sie eben wieder unten anfangen und sich hocharbeiten” sei ihm klar geworden, dass gleichgültig sei, was er noch vortrage. So sei nach der Erklärung des Vorsitzenden: „Stimmen Sie dem jetzt endlich zu, ich will Mittag essen gehen” der Vergleich geschlossen worden. Der Kläger wechselte den Prozessbevollmächtigten und setzte sich beim BAG mit der Anfechtung des Vergleichs wegen widerrechtlicher Drohung des Vorsitzenden Richters durch.