Individualarbeitsrecht



Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und umfasst die Begründung, Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bundesweit bei allen arbeitsrechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen u.a. zu folgenden Themenbereichen:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Abmahnungenen
  • Gehaltsansprüche
  • Urlaub
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Abfindungsvereinbarungenen
  • Kündigungsschutz
  • Sonderkündigungsschutz
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Elternzeit
  • Mutterschutz
  • Betriebliche Altersversorgung
  • AGG
  • Datenschutz
  • Insolvenz-Arbeitsrecht
  • Teilzeit- und Befristungsrecht


Unsere Kanzlei vertritt Mandanten bundes­weit auf dem Gebiet des individuellen Arbeits­rechts.